Die Kaiser Fahrschule bietet Ihnen die folgenden Seminare an.
Weitere Kurse finden Sie im Bereich Weiterbildung.
Sie sind behördlich aufgefallen? Wir helfen Ihnen weiter.
Die Teilnahme an einem ASF-Seminar wird behördlich angeordnet.
Teilnehmen an einem solchen Aufbauseminar muss jeder, der mindestens mit einer Auffälligkeit (Kategorie "A") oder zwei Auffälligkeiten (Kategorie "B") aufgefallen ist.
Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (A, A1 oder B) erhält, bekommt diesen in Verbindung mit einer Probezeit von zwei Jahren. Diese Probezeit soll unterstützend ein verantwortungsvolles Fahrverhalten und eine konsequente Einhaltung der Straßenverkehrsordnung festigen.
Am Erteilungsdatum des Kartenführerscheins kann man das Ende der Probezeit erkennen. Danach wird kein neuer Führerschein ausgestellt.
Während der Probezeit führt jede Auffälligkeit oder ein erheblicher Verstoß zur Anordnung von Maßnahmen.
Die häufigste Maßnahme ist die Anordnung eines Aufbauseminars für auffällig gewordene Fahranfänger (ASF). Gleichzeitig wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, beträgt dann insgesamt vier Jahre.
Wenn innerhalb der festgesetzten Frist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht erfolgt, wird gnadenlos der Führerschein entzogen.
Für Verkehrsteilnehmer, die durch wiederholte sicherheitsgefährdende Verkehrsordnungswidrigkeiten, oder Verkehrsstraftaten, auffällig geworden sind.
Am 1. Mai 2014 wurde das Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP) durch das Fahreignungsseminar (FES) abgelöst. Dieses Seminar richtet sich an Verkehrsteilnehmer, die durch wiederholte sicherheitsgefährdende Verkehrsordnungswidrigkeiten, oder Verkehrsstraftaten, auffällig geworden sind.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Der eingetragene Kraftfahrer wird bei Erreichen von 4 Punkten von der Erlaubnisbehörde gebührenpflichtig ermahnt.
Bei 1 – 5 Punkten besteht die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, wobei es 1 Punkt Rabatt gibt. Bei 6 Punkten (schriftliche gebührenpflichtige Verwarnung) bis 7 Punkten kann ebenfalls ein Fahreignungsseminar besucht werden. Es gibt allerdings keinen Punkterabatt. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate entzogen. Die Neuerteilung erfolgt erst nach einer positiven MPU.
Gerne benennen wir Ihnen kompetente Verkehrspsychologen/-innen.