mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
21 Jahre 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung
befristet auf 5 Jahre
erforderlich, Klasse B
C1
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Ärztliches Zeugnis
mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
21 Jahre 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung
befristet auf 5 Jahre
erforderlich, Klasse C
C1E, BE, T D1E bei Besitz von Klasse D1 DE bei Besitz von Klasse D
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Ärztliches Zeugnis
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
18 Jahre
bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
erforderlich, Klasse B
keine
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Ärztliches Zeugnis
mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!
18 Jahre
bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Ja, Klasse C1
BE D1E bei Besitz von D1
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Ärztliches Zeugnis