Bus

Bus

Klasse D

Große Busse

Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2 und A)

die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

24 Jahre 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt) 20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb 18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt

befristet auf 5 Jahre

erforderlich, Klasse B

D1

Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs

Ärztliches Zeugnis

Klasse DE

Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern

mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

24 Jahre 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt) 20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb 18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt

befristet auf 5 Jahre

erforderlich, Klasse B

D1

Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs

Ärztliches Zeugnis

Klasse D1

Kleine Busse

Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2 und A)

die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

21 Jahre 18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.

befristet auf 5 Jahre

erforderlich, Klasse B

keine

Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs

Ärztliches Zeugnis

Klasse D1E

Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern

mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

21 Jahre 18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.

befristet auf 5 Jahre

erforderlich, Klasse D1

BE C1E bei Besitz von C1

Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs

Ärztliches Zeugnis