Leistungen

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Deine Zukunft als Fahrlehrer  Termine


Kaiser Fahrschule macht es möglich! Unsere neue Fahrlehrerausbildungsstätte in Oldenburg bereitet Dich intensiv auf die Prüfungen und die Arbeit als Fahrlehrer vor. Starte erfolgreich in einen zukunftssicheren Job bei guten Verdienstmöglichkeiten.

Unser erfahrenes Ausbilderteam aus Juristen, Pädagogen, Ingenieuren und Fahrlehrern steht Dir zuverlässig zur Seite. Von der Erprobungsphase bis zum Prüfungsabschluss.

Ein nahtloser Übergang zu einer Anstellung in diesen Beruf mit Zukunftsperspektive ist Dir durch unsere Unterstützung ebenfalls sicher. 

Wenn Du also gern junge Menschen beim Start in ihr Berufs- und Mobilitätsleben begleitest, dann ist der Fahrlehrerberuf für Dich die richtige Wahl.

1. Fahrlehrerausbildung BE und Fahrlehrerausbildung BE plus FS BE

Fahrlehrerausbildung für PKW und Anhänger

Voraussetzungen

Mindestalter:
21 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 20 Jahren möglich)

Körperliche und geistige Eignung:
Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest auf dem Eignungsniveau für die Fahrerlaubnisklasse CE

Persönliche Zuverlässigkeit:
Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister) und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Berufsausbildung:
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung

Sprachkenntnisse:
ausreichend Deutsch in Wort und Schrift

Führerschein:
Führerschein Klasse B seit 3 Jahren

Ausbildung:
1 Monat Berufsorientierung, 6,5 Monate Lehrgang bei uns im Hause und mindestens 4 Monate Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule, 2 Phasen der Prüfungsvorbereitung und Prüfungen von jeweils 2- 4 Wochen, Führerscheinausbildung der Kl. BE, 28 Tage Urlaub während der gesamten Ausbildungsphase

Fachliche Eignung:
Bestandene Fahrlehrerprüfungen (Fahrpraxis, Fachkunde, Lehrproben)

2. Fahrlehrerausbildung CE

Fahrlehrerausbildung für LKW

Voraussetzungen

Mindestalter:
21 Jahre

Körperliche und geistige Eignung:
Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest auf dem Eignungsniveau für die Fahrerlaubnisklasse CE

Persönliche Zuverlässigkeit:
Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister) und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Berufsausbildung:
Vorbesitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE

Sprachkenntnisse:
ausreichend Deutsch in Wort und Schrift

Führerschein:
Gültiger Vorbesitz der Führerscheinklassen C/CE (mindestens 2 Jahre oder falls der Mindestbesitz nicht erreicht wird, der Nachweis ein halbes Jahr hauptberuflich mit mindestens 20 Stunden pro Woche als Kraftfahrer CE tätig gewesen zu sein

Ausbildung:
Der Lehrgang wird als Teilzeitmaßnahme durchgeführt und hat eine Dauer von 2,5 Monaten. Es werden 299 UE a 45 Minuten sprich 6 UE pro Tag unterrichtet.

Fachliche Eignung:
Bestandene Fahrlehrerprüfungen (Fahrpraxis, Fachkunde, Lehrproben)

3. Fahrlehrerausbildung DE

Fahrlehrerausbildung für Bus

Voraussetzungen

Mindestalter:
21 Jahre

Körperliche und geistige Eignung:
Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest auf dem Eignungsniveau für die Fahrerlaubnisklasse DE

Persönliche Zuverlässigkeit:
Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister) und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0

Berufsausbildung:
Vorbesitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE

Sprachkenntnisse:
ausreichend Deutsch in Wort und Schrift

Führerschein:
Gültiger Vorbesitz der Führerscheinklassen D/DE (mindestens 2 Jahre oder falls der Mindestbesitz nicht erreicht wird, der Nachweis ein halbes Jahr hauptberuflich mit mindestens 20 Stunden pro Woche als Kraftfahrer CE tätig gewesen zu sein)
Alternativ 60 Fahrstunden zu 45 Minuten Zusatzausbildung

Ausbildung:
Der Lehrgang wird als Teilzeitmaßnahme durchgeführt und hat eine Dauer von 2,5 Monaten. Es werden 299 UE a 45 Minuten sprich 6 UE pro Tag unterrichtet.

Fachliche Eignung:
Bestandene Fahrlehrerprüfungen (Fahrpraxis, Fachkunde, Lehrproben)

4. Fahrlehrerausbildung A

Fahrlehrerausbildung für Zweiräder

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A eröffnet Ihnen zusätzliche nachhaltige Arbeitsfelder in der Fahrschule.

Die Fahrlehrererlaubnis Klasse A berechtigt Sie zur Ausbildung der Klassen AM, A1, A2 und A und stellt somit eine wertvolle Ergänzung zur Fahrlehrererlaubnis der Klasse BE. Außerdem ist die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A eine gesetzliche Voraussetzung, um als Seminarleiter in Aufbauseminaren für Fahranfänger (ASF) oder in Fahreignungsseminaren (FES) für Punkteinhaber tätig werden wollen. Die Ausbildung erstreckt sich in Vollzeit über einen Monat und umfasst 140 Unterrichtseinheiten in den Themen Verkehrserziehung, Verkehrsrecht, Technik, Unterrichtsgestaltung sowie Erziehen und Beurteilen.

Voraussetzungen

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • Besitz des Führerscheins der Klasse A2 seit 2 Jahren
  • Besitz des Führerscheins der Klasse A bis zur fahrpraktischen Fahrlehrerprüfung
  • vollständiger Besuch unseres Fahrlehrer-Lehrgangs Klasse A
  • Bestandene Fahrlehrerprüfungen: Fachkunde und Fahrpraxis

Wir empfehlen Ihnen unser individuelles und natürlich kostenfreies Beratungsgespräch. Zusammen klären wir dann all Ihre Fragen, erläutern Ihnen Fördermöglichkeiten und planen gemeinsamen mit Ihnen Ihre berufliche Zukunft.

5. Ausbildungsfahrlehrer

Voraussetzungen

Der Ausbildungsfahrlehrer muss innerhalb der letzten fünf Jahre, mindestens drei Jahre Fahrschüler der der Klasse B hauptberuflich in Theorie und Praxis ausgebildet haben.

Ausbildung:
Der Lehrgang findet an 5 Tagen mit je 8 Unterrichtseinheiten statt.

Abschluss:
Die Teilnahme an einem Einweisungsseminar war erfolgreich, wenn der Teilnehmer an allen Veranstaltungen des Seminars teilgenommen und durch aktive Beteiligung gezeigt hat, dass er zur Ausbildung von Fahrlehreranwärtern befähigt ist.

Schulungsnachweis:
Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde.

Lehrgangsort:
Fahrschule Kaiser GmbH
August-Wilhelm-Kühnholz Str. 54
26135 Oldenburg

6. BWL-Seminar

Fahrschulbetriebswirtschaftlicher Lehrgang §18 Abs.1 Nr.5 FahrlG

Du kannst dir vorstellen dein eigener Chef zu sein und willst deinen Verantwortungsbereich erweitern? - Dann benötigst du die Fahrschulerlaubnis! Eine der Voraussetzungen auf dem Weg in die Selbstständigkeit ist die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang.

Der Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft umfasst 70 UE á 45 min und wird in Vollzeit durchgeführt. Wir bereiten dich optimal auf die Herausforderungen und Themen rund um die eigene Fahrschule vor. Egal ob du Fragen zur Kalkulation, Rechnungswesen oder Finanzierung hast, wir haben die Antworten.