LKW

LKW

Klasse C

Schwere LKW

Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2 und A)

mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

21 Jahre 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung

befristet auf 5 Jahre

erforderlich, Klasse B

C1

Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs

Ärztliches Zeugnis

Klasse CE

Lastzüge

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern

mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

21 Jahre 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung

befristet auf 5 Jahre

erforderlich, Klasse C

C1E, BE, T D1E bei Besitz von Klasse D1 DE bei Besitz von Klasse D

Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs

Ärztliches Zeugnis

Klasse C1

Mittlere LKW

Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2 und A)

mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

18 Jahre

bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre

erforderlich, Klasse B

keine

Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs

Ärztliches Zeugnis

Klasse C1E

Mittlere Lastzüge

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger

mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger,

dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

18 Jahre

bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre

Ja, Klasse C1

BE D1E bei Besitz von D1

Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

Erste-Hilfe-Kurs

Ärztliches Zeugnis